Den Stiftern ist die Ausrichtung des Stiftungshandelns gemäß ihren Prinzipien über ein gesellschaftliches Zusammenleben wichtig.
Danach soll allen Menschen, unabhängig von ihren physischen und psychischen Einschränkungen, die freie Lebensgestaltung ermöglicht werden. Das Streben nach einer nachhaltigen, bunten Gesellschaft ist das oberste Ziel für die Stifter.
Menschen mit Behinderung sollen daher vollkommen selbstverständlich in die Gesellschaft integriert sein und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Ihnen darf keine separate Nebenrolle zukommen, stattdessen sollen sie Teil einer inklusiven Gesellschaft sein. Dieses Prinzip beginnt dabei im Leben und Handeln jedes Einzelnen und setzt sich in der Stiftungstätigkeit fort.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen gem. § 53 AO, insbesondere Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder demenziellen Erkrankung, Menschen mit einer Suchterkrankung und traumatisierte Opfer von Gewalt- oder Straftaten.
Die Satzungszwecke werden insbesondere – und nicht abschließend – durch die im Folgenden genannten Maßnahmen selbst unmittelbar beziehungsweise durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO für die Initiation oder die Durchführung dieser Maßnahmen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts verwirklicht:
§ 53 AO
– Beratung der Zielgruppe zugehöriger Menschen
– umfassende Sozialberatung
– Maßnahmen des ambulant betreuten Wohnens einschließlich der Schaffung und Überlassung von barrierefreiem Wohnraum
– Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung
– Behinderten- und Assistenzdienste
– Pflege- und Hilfsmittelberatung
– Bekämpfung sozialer Benachteiligungen
– Bekämpfung des Drogenmissbrauchs
– finanzielle Unterstützung, z.B. Wohnhilfen, Mobilitätshilfen oder Überwindung schwieriger Lebenslagen
– Hilfen zur Selbsthilfe
– Tagesstrukturierende Maßnahme
– Förderung von Arbeitsmaßnahmen oder Beschäftigung
– Förderung von Freizeitaktivitäten
– Förderung der Mobilität
Hierbei sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung z.B. einen artgerechten Umgang mit Hunden (oder anderen für die tiergestützte Therapie geeigneten Haustieren) lernen. Überdies sollen Menschen mit Krankheit oder Behinderung in ambulanten oder stationären Wohnformen mit geeigneten Hunden oder anderen geeigneten Haustieren besucht werden.
Es sollen gemeinsame Therapien von Mensch und Hund (oder geeignetem anderen Haustier), z.B. gemeinsame Physio-Therapie, tiergestützte Bewegungstherapie, gemeinsame Schwimmtherapie o.ä. stattfinden. Hierzu möchte die Stiftung die Ausbildung von Assistenzhunden oder anderen geeigneten Haustieren für die Assistenz von Menschen mit Behinderung (beispielsweise Diabetes-Warnhund, Assistenzhunde für Menschen mit Hörbehinderung, Assistenzhunde für Rollstuhlfahrer oder Blindenführhunde) sowie auch Eignungsprüfungen für die Haustiere durchführen oder fördern.
Vorrangig sollen Haustiere, insbesondere Hunde, aus dem Tierschutz für die tiergestützte Therapie ausgebildet werden (nach Möglichkeit keine Vermehrung oder Züchtung). Die Tiere sind Familien-Haustiere und werden nicht institutionalisiert.
Die tiergestützten Vorhaben sollen nach Möglichkeit durch Übungsleiter oder ausgebildetes Personal sowie beauftragte externe Einrichtungen und Personen, die im und für den Umgang mit Tieren insoweit geschult sind, begleitet werden. Als Qualitätsmanagement sind Schulungen und Prüfungen der eingesetzten Mensch-Hund-Teams, regelmäßige Fortbildungen, Nachprüfungen, Evaluation der Arbeit mit den besuchten Einrichtungen sowie Kooperationen mit Einrichtungen und Tierschutzvereinen geplant.
§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO
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Unterstützung bei der Vermittlung von für die tiergestützte Therapie oder Assistenz-Begleitung geeigneten herrenlosen Tieren und Abgabetieren an tierschutzbewusste, verantwortungsvolle und geeignete Personen mit Behinderung.
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Die Aufklärung über artgerechte Tierhaltung und Tierschutz sowie die Überwachung der Tierhaltung.
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Die Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung und Versorgung der aufgegriffenen Tiere sowie vorbeugende Schutzimpfungen gegen Tierkrankheiten und Seuchen.
– Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit zu den o.g. Themen.
Sämtliche Zwecke sollen durch die Stiftung selbst oder durch Hilfspersonen gemäß § 57 Abs. 1 AO erfüllt werden.